Nur 32 Prozent der bundesdeutschen Haushalte sind gegen Hochwasser versichert

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Sandsäcke vor Fenstern und Türen: Die niederbayerische Drei-Flüsse-Stadt Passau war vom Hochwasser besonders betroffen.
Foto: djd/DEVK

(djd). Wasser und Schlamm im Keller, zerstörte Wände, Möbel, Fußböden: In vielen Städten und Regionen Deutschlands sind die teilweise verheerenden Auswirkungen des Hochwassers deutlich sichtbar. „Um sich vor den finanziellen Folgen solcher extremen Wetterereignisse zu schützen, brauchen Hausbesitzer und Mieter eine Elementarschadenversicherung“, erklärt Rüdiger Burg von den DEVK Versicherungen. Im Bundesdurchschnitt besitzen aber nur 32 Prozent der Haushalte diesen Versicherungsschutz für ihr Haus oder ihre Wohnung.

„Tatsächlich könnten fast alle Haushalte in Deutschland problemlos einen Versicherungsschutz gegen Hochwasser und Überschwemmung bekommen, nur in seltenen Einzelfällen ist das Risiko nicht versicherbar“, so Burg. Die oftmals katastrophalen Folgen eines Hochwassers würden noch immer unterschätzt. „Immer öfter werden auch Regionen überflutet, die weitab von großen Gewässern liegen und bislang verschont blieben“, so Burg. Klimaforscher bestätigen, dass der Trend zu extremen Wetterereignissen weiter zunimmt.

Was tun, wenn das Hochwasser abgeflossen ist?

Wer – ob als Hausbesitzer oder Mieter – Hochwasserschäden an seinem Haus, seiner Wohnung oder auf seinem Grundstück zu beklagen hat, sollte dies unverzüglich seiner Versicherung melden und alles Zumutbare unternehmen, damit sich der Schaden nicht noch weiter verschlimmert. „Das Wasser sollte so bald wie möglich abgepumpt und das Gebäude gereinigt und getrocknet werden“, rät Rüdiger Burg. Wichtig: Im Zuge der Aufräumarbeiten sollten zerstörte Gegenstände nicht voreilig weggeworfen, sondern gesammelt werden, damit ein Gutachter sie noch in Augenschein nehmen kann. Gleichzeitig sei es sinnvoll, Schäden mit Fotos zu dokumentieren und eine Liste mit allen beschädigten Gegenständen anzufertigen. „Je schneller ein Geschädigter alle erforderlichen Unterlagen vorlegt“, erklärt Burg, „desto schneller bekommt er Geld von der Versicherung.“ So können DEVK-Versicherte, die vom Hochwasser betroffen sind, ihren Schaden telefonisch melden unter der Rufnummer 0800-4-858-858 (gebührenfrei aus dem deutschen Telefonnetz).

Was ist eine Elementarschadenversicherung?

Die historische Altstadt und Teile des Zentrums der Drei-Flüsse-Stadt Passau waren großflächig überspült. Foto: djd/DEVK

Die historische Altstadt und Teile des Zentrums der Drei-Flüsse-Stadt Passau waren großflächig überspült.
Foto: djd/DEVK

Nur die Elementarschadenversicherung schützt Hausbesitzer und Mieter vor den finanziellen Folgen von Naturereignissen wie Überschwemmungen, Rückstau, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck und Lawinen. Die Elementarschadenversicherung wird – meist unter Berücksichtigung einer Selbstbeteiligung – als optionaler Zusatzbaustein zur Hausrat- und Wohngebäudeversicherung angeboten. Zerstörter Hausrat beispielsweise wird bei den meisten Versicherern zum Neuwert erstattet, wenn die Hausratpolice Elementarschäden deckt. „Die Versicherung kommt dann für alle Schäden an beweglichen Gegenständen im Haus auf. Das ist grob gesagt alles, was man bei einem Umzug mitnehmen kann“, erläutert Rüdiger Burg. Eine Wohngebäudeversicherung mit dem Zusatzbaustein Elementarschadenversicherung übernehme dagegen die Reparatur von Schäden am Gebäude wie beispielsweise durchnässte Mauern, zerstörte Fenster oder beschädigte Dächer.

Aufklärungskampagnen

Politik und Versicherer klären seit Jahren in fünf Bundesländern über Hochwasser auf. So meinen Eigentümer, sie wären gegen Elementarschäden versichert, weil ihre Versicherung bei Sturm- und Leitungswasserschäden zahlt, die aber regulärer Bestandteil der Wohngebäudeversicherung sind. Wer sich gegen Schäden durch Hochwasser und Starkregen absichern will, braucht in der Wohngebäude- und Hausratversicherung eine Zusatzdeckung für Elementarschäden. Spart man diese Kosten, obwohl man sich hätte versichern können, besteht im Katastrophenfall kein Rechtsanspruch auf staatliche Hilfen.

Michael Turbanisch
 

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